Gesamtkonzeption für Flüchtlingserstaufnahme beschlossen

Veröffentlicht am 21.04.2015 in Landespolitik

Der Ministerrat hat heute eine Gesamtkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg beschlossen. Die Landesregierung geht nach derzeitigem Stand von einem Bedarf von 6.000 bis 7.000 Plätzen in der Erstaufnahme aus. Bei einer Maximalbelegung je Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) von 1.000 Plätzen ergibt sich eine Notwendigkeit von mindestens sechs Standorten. Die Regelbelegung in den Einrichtungen liegt bei je 500 Plätzen.

„Der Landesregierung ist ein flexibles Aufnahmesystem wichtig, das sowohl humanitären als auch wirtschaftlichen Aspekten gerecht wird“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney. Einerseits müsse dieses System den momentan erhöhten Aufnahmedruck auffangen können, sich andererseits bei rückläufigen Antragszahlen aber auch wieder zurückfahren lassen.

Das Konzept sieht vor, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich dezentral vom jeweils für den Standort zuständigen Regierungspräsidium (RP) organisiert und betrieben werden.

In den LEAs sollen alle im Zuge der Erstaufnahme wesentlichen Verfahrensschritte stattfinden: Aufnahme, Registrierung, Gesundheits- und Röntgenuntersuchung, erkennungsdienstliche Behandlung, Asylantragsannahme sowie Anhörung. Daneben sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen auch die erforderlichen ausländerrechtlichen Verfahren durchzuführen.

Öney: „Die dezentrale Struktur soll dazu beitragen, die Abläufe weniger von einem Standort abhängig zu machen und insgesamt zu beschleunigen. Zudem wollen wir dadurch eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge und Ressourcen über das Land erreichen.“

Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist sicherzustellen, dass jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine – personell entsprechend ausgestattete – Außenstelle des BAMF angegliedert wird, bei der die aufgenommenen Asylbewerber ihre Asylanträge stellen können und im Rahmen des Asylverfahrens angehört werden.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird weiterhin landesweite Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen für die Erstaufnahme behalten. Dies betrifft insbesondere die Kommunikation mit dem BAMF in Grundsatzfragen, die länderübergreifende Umverteilung, die Aufnahme und Verteilung von Kontingentflüchtlingen, die Zuständigkeit für jüdische Zuwanderer, die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die Asylanträge stellen, die Abstimmungen und Koordinierung zwischen den Erstaufnahmeeinrichtungen, die landesbezogenen Statistiken und die Ausgabenerstattung an die Stadt- und Landkreise.

Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden grundsätzlich mit landeseigenem, bei dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium beschäftigtem Personal betrieben. Zur Erfüllung einzelner Aufgaben wie Catering, Sicherheits- und Pfortendienst, Hausverwaltung, Reinigung und medizinischer Versorgung können auch private qualifizierte Dienstleister eingesetzt werden.

Insbesondere bei temporären Einrichtungen und Unterkünften ist ein Betrieb ausschließlich mit landeseigenem Personal in der Regel nicht oder nicht wirtschaftlich zu realisieren. Die Sozial- und Verfahrensberatung ist immer unabhängig von der sonstigen Aufgabenerledigung. Die vom Kabinett beschlossene Ombudsstelle für Flüchtlinge in der Erstaufnahme wird beim Integrationsministerium angesiedelt.

Derzeit sind drei Standorte in Betrieb und drei weitere in Vorbereitung bzw. Planung:

  • Karlsruhe (RP Karlsruhe, erweitert um den innerstädtischen Standort Felsstraße),
  • Meßstetten (RP Tübingen; soll in Absprache mit dem Zollernalbkreis und der Stadt Meßstetten bis Ende 2016 betrieben werden)
  • Ellwangen (RP Stuttgart),
  • Mannheim (RP Karlsruhe; derzeit Außenstelle der LEA Karlsruhe, soll noch 2015 eigener LEA-Standort werden),
  • Schwäbisch Hall (RP Stuttgart; in Planung)
  • und Freiburg (RP Freiburg; in Planung).

„Unser Ziel ist es, in jedem Regierungspräsidium mindestens eine langfristig betriebene Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen“, so Öney. Für den Regierungsbezirk Tübingen sei das Land noch dabei, einen langfristig geeigneten Standort zu finden.

Öney schloss nicht aus, dass weiterhin bei kurzfristig hohem Flüchtlingszugang oder der zeitweiligen Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern, etwa wegen ansteckender Krankheiten, bedarfsorientierte Aufnahmeeinrichtungen für den Notfall (sogenannte BEAs) benötigt werden.

Derzeit verfüge man im Land einschließlich der kurzfristig eingerichteten BEAs über insgesamt annähernd 9.000 Erstaufnahmeplätze. Die BEAs waren durch sehr hohe Zugangszahlen im vergangenen Herbst und unvorhergesehen hohe Zahlen von Westbalkanflüchtlingen im Winter erforderlich geworden.

 

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