Der Verkehr wird immer mehr zur Belastung. Sollte die Gemeinde selbst entscheiden dürfen, wie sie ihn regelt (einschließlich Geschwindigkeitsbegrenzung)?
Thema Verkehr und sollte Gemeinden selbstständig regeln dürfen
Vor allem der Lärm durch den ständig wachsenden Verkehr belastet die Menschen immer mehr. Wir haben uns von Anfang an für Tempo 30 in Schutterwald ausgesprochen, mit dem Ziel eine Verkehrsberuhigung und mehr Sicherheit im Verkehr für die Bürger zu erreichen.
Trotz entsprechender Maßnahmen wie ein Lärmgutachten konnte dies jedoch noch nicht erreicht werden, daher freuen wir uns, dass das Verwaltungsgericht in Mannheim mit seinem Urteil den Gemeinden ein Instrument an die Hand gibt, um autonom handeln zu können. Unserer Meinung nach sollten Gemeinden selbstverwaltend agieren dürfen, wenn es um das Wohl und die Sicherheit der eigenen Bürger geht, beim Verkehr nicht nur im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung, z.B. auch bei Halteverboten oder Fahrradstreifen.
Lärm ist ein sehr großer Stressfaktor, das wissen wir nicht erst seit heute. Für eine wesentliche Lärmquelle sorgt die anwachsende Zahl der PKWs und LKWs besonders auf Durchgangsstraßen. Die Anwohner fordern hier zurecht Maßnahmen, die ihre Lebensqualität bewahren. Wir haben uns von Anfang an für Tempo 30 in allen Straßen in Schutterwald ausgesprochen, mit dem Ziel eine Verkehrsberuhigung und auch mehr Sicherheit für die Bürger zu erreichen.
Ein vom Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gefordertes Lärmgutachten zeigte, dass in bestimmten Straßen die Grenzwerte überschritten werden, und daher wurde uns Tempo 30 in diesen Straßen genehmigt. Anderorts wurden diese Grenzwerte nicht ganz erreicht und uns somit diese Maßnahme verweigert. Damit wollen und können wir uns nicht zufrieden geben, auch nicht die betroffenen Anwohner.
Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat den Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben, um autonom handeln zu können. Voraussetzung ist ein umfassender Lärmaktionsplan, der jetzt in Auftrag gegeben wird.
Unserer Meinung nach sollten Gemeinden bei bestimmten Problemlagen selbstverwaltend agieren dürfen, wenn es um das Wohl und die Sicherheit der eigenen Bürger geht. Das betrifft nicht nur die Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern auch Halteverbote oder Ausweisung der Fahrradstreifen.