Landesregierung will Ausländern die Entscheidung für deutschen Pass erleichtern

Veröffentlicht am 14.05.2013 in Bundespolitik

Die Landesregierung hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung zentraler Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundesrat einzubringen. Im Mittelpunkt stehe dabei der bereits brüchig gewordene Grundsatz, wonach ein Deutscher neben seinem deutschen Pass keine weiteren Nationalpässe besitzen darf, so Integrationsministerin Bilkay Öney.

In anderen Ländern ist die Hinnahme von Mehrstaatigkeit weder für den Staat noch für die Betroffenen ein Problem. So wird in den USA toleriert, dass die Neubürger ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten. Auch in Europa ist der Trend eindeutig: Frankreich, die Niederlande, Belgien und andere Staaten sind hier liberaler. Im europäischen Vergleich rangiert Deutschland am Ende der Skala.

Zudem gibt es bereits heute in Deutschland vielfache gesetzliche Durchbrechungen des Mehrstaatigkeitsverbots, zum Beispiel für hier lebende EU-Staats-angehörige und für Kinder mit binationalen Eltern.

Öney: „Diese Ungleichbehandlung ist diskriminierend für diejenigen, die ihren bisherigen Pass abgeben müssen.“ Dabei gehe es nicht darum, in Umkehrung der heutigen Gegebenheiten aktiv die Mehrstaatigkeit zu propagieren. Doch gebe es auch keine plausiblen Gründe, Ausländern, die sich in Deutschland gern einbürgern lassen würden, die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu verwehren. Studien zeigten, dass viele von ihnen gerade wegen des drohenden Verlustes ihres bisherigen Passes letztlich eine Einbürgerung scheuten.

Eine in dieser Frage liberalere Einbürgerungspraxis hat aus Sicht der Landesregierung nur Vorteile: für die Behörden weniger Verwaltungsaufwand, für die Einbürgerungswilligen kürzere und günstigere Verfahren.

Zudem kommen Studien der OECD und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu dem Schluss, dass höhere Einbürgerungszahlen die Integration des bislang nicht-deutschen Bevölkerungsanteils verbessern.

Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit sieht die Bundesratsinitiative auch die Abschaffung der sogenannten Optionspflicht für hier geborene Kinder ausländischer Eltern vor.

Die Integrationsministerin sagte: „Die Optionspflicht entspricht nicht der Realität einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Sie schafft nicht nur Deutsche erster und zweiter Klasse, sondern auch Staatsbürger auf Zeit.“ Aus Verwaltungssicht sei die Optionsregelung ebenfalls nicht sinnvoll. Dadurch entstehe in den zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden ein enormer Beratungs- und Bürokratieaufwand.

In diesem Jahr werden die ersten optionspflichtigen Migrantenkinder mit doppelter Staatsangehörigkeit 23 Jahre alt. Damit verlieren sie unter Umständen ungewollt ihren deutschen Pass, den sie nur in einem neuen Einbürgerungsverfahren wieder erlangen können. Mehrere Fälle sind bundesweit bereits bekannt geworden.


Hintergrundinformationen zum Thema Mehrstaatigkeit:

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des BAMF für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. In den vergangenen Jahren lag der Anteil immer über 50 Prozent: 2006: 51,0 Prozent; 2007: 52,4 Prozent; 2008: 52,9 Prozent; 2009: 53,7 Prozent; 2010: 53,1 Prozent.

Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit.

In der Praxis ist der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit somit bereits vielfach durchbrochen und damit seine Bedeutung erheblich geschmälert. Völkerrechtlich ist die Hinnahme von Mehrstaatigkeit unproblematisch. Seit 2005 ist Deutschland Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit (BGBl. 2004 II, 578), das ausdrücklich die Mehrstaatigkeit anerkennt. Eine Vielzahl anderer Nationen, wie etwa die USA, nimmt Mehrstaatigkeit ebenfalls hin.

Nach einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-Einbürgerungsstudie 2011) ist der wichtigste Grund für die Einbürgerung der Wunsch nach rechtlicher Gleichstellung sowie das Gefühl, in Deutschland verwurzelt zu sein. Der am häufigsten genannte Hinderungsgrund für einen Einbürgerungsantrag ist die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit.

Dabei hat auch die Einbürgerung selbst eine erhebliche integrationsfördernde Wirkung. Eine Studie im Auftrag der OECD aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass die Einbürgerung besonders bei Nicht-EU-Staatsangehörigen eine signifikante Verbesserung der Einkommenssituation bereits unmittelbar nach der Einbürgerung, aber auch in der Folgezeit aufzeigt (http://www.oecd.org/els/mig/ 48328760.pdf). Auch nach der o.g. BAMF-Studie sind Eingebürgerte insgesamt sehr viel besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 Prozent) höhere Bildungsabschlüsse als Nicht-Eingebürgerte (35 Prozent) erreicht. Dabei wurden für Besitzer weiterer Staatsangehörigkeiten keine abweichenden Ergebnisse mitgeteilt.

Hintergrundinformationen zum Thema Optionsregelung:

Seit dem 1. Januar 2000 erwerben Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz). Ausländische Kinder, die in den Jahren 1990 bis 1999 in Deutschland geboren wurden, konnten in einer Übergangsfrist unter ähnlichen Bedingungen auf Antrag eingebürgert werden (§ 40b Staatsangehörigkeitsgesetz). Neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben diese Kinder in der Regel auch noch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind diese Personen grundsätzlich verpflichtet, sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (§ 29 Abs.1 Staatsangehörigkeitsgesetz). Erklären sie sich für die ausländische Staatsangehörigkeit, verlieren sie unmittelbar mit der Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit. Entsprechendes gilt, wenn sie sich innerhalb des genannten Zeitraums überhaupt nicht entscheiden (§ 29 Abs.2 Staatsangehörigkeitsgesetz). Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, verlieren sie an ihrem 23. Geburtstag die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 29 Abs.3 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Ausnahmsweise können Optionspflichtige ihre deutsche Staatsangehörigkeit neben der ausländischen Staatsangehörigkeit behalten. Hierzu müssen sie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragen (§ 29 Abs.3 Staatsangehörigkeitsgesetz). Diese ist zu erteilen, wenn die Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder nach Maßgabe der Vorschriften zur Einbürgerung Mehrstaatigkeit hinzunehmen wäre (§ 29 Abs.4 Staatsangehörigkeitsgesetz). Wird der Antrag erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt, ist die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ausgeschlossen (§ 29 Abs.3 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil bei der Geburt ihres Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, fallen nicht unter die Optionspflicht.

Bundesweit werden in diesem Jahr rund 3.300 Optionspflichtige 23 Jahre alt und erreichen damit das Ende der Entscheidungsfrist, in Baden-Württemberg sind es in diesem Jahr 735 Optionspflichtige. Diese Zahlen nehmen jährlich zu. Allein im Jahr 2018 werden bundesweit 40.000 Optionspflichtige das Ende der Optionsfrist erreichen.

Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Evaluation der Optionsregelung ergab, dass bei den Betroffenen oft Unwissen über die rechtlichen Konsequenzen der Optionspflicht besteht. 34 Prozent der Optionspflichtigen ignorieren demzufolge, dass ihnen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht, wenn sie sich nicht bei den Behörden melden. In Baden-Württemberg werden die Optionspflichtigen deshalb rechtzeitig vor Vollendung des 18., des 21. und des 23. Lebensjahres von den Einbürgerungsbehörden einzeln angeschrieben und eingehend auf die Optionspflicht und deren rechtliche Konsequenzen hingewiesen. Bei Bedarf werden sie auch individuell beraten.

Die Bertelsmann Stiftung spricht sich in Handlungsempfehlungen (PDF) für die Abschaffung der Optionspflicht aus. Sie stützt sich dabei auf den renommierten Migrationsrechtsexperten Professor Dr. Kay Hailbronner, der die mit der Optionsregelung einhergehende Rechtsunsicherheit (PDF) bemängelt.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) empfiehlt ein Aussetzen der Optionspflicht. Die SVR-Vorsitzende, Professor Dr. Christine Langenfeld, mahnt: „Ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegen den Willen der Betroffenen ist ein integrationspolitisch verheerendes Signal an junge Menschen, die sich grundsätzlich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben, sich aber nicht frühzeitig um die Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit bemüht haben.“

Baden-Württemberg setzte sich bereits 2011 mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, dass die Optionspflicht ganz gestrichen wird und alle Kinder, die mit der Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit erwerben, diese auch nach der Volljährigkeit behalten können. Die Initiative fand im Bundesrat keine Mehrheit.

 

Homepage SPD-Landesverband

Termine

Alle Termine öffnen.

24.05.2024, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

31.05.2024, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

02.06.2024, 11:00 Uhr Auftritt der "Roten Socken" bei der Kundgebung der Bewegung "Pulse of Europe"

07.06.2024, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

09.06.2024 Kommunal- und Europawahl

01.09.2024 Landtagswahl Sachsen und Thüringen

Alle Termine

Suchen

SPD Baden-Württemberg

In der heißen Wahlkampfphase der Europawahl kommt die SPD-Spitzenkandidatin zur Europawahl Katarina Barley zu einer Großkundgebung nach Karlsruhe. Mit dabei sind unsere Parteivorsitzende Saskia Esken, Generalsekretär Kevin Kühnert, Bundeskanzler Olaf Scholz, unser baden-württembergischer Spitzenkandidat zur Europawahl René Repasi und unser Landes- und Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch.

Wann?
Samstag, 18. Mai, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00)

Wo?
Marktplatz, 76133 Karlsruhe

Die Veranstaltung ist offen für alle. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wir stehen an der Seite der Gewerkschaften - 365 Tage im Jahr. Wir kämpfen mit euch

* für höhere Tarifbindung. Denn gute Arbeit und faire Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag!
* für den Erhalt von Arbeitsplätzen. In Baden-Württemberg müssen wir insbesondere die vielen Arbeitsplätze in der Industrie sichern!
* für starke Mitbestimmung. In Zeiten des Wandels brauchen Beschäftigte eine starke Vertretung!
* für bessere Förderung von Fachkräften. Unsere Zukunft liegt in den Händen und Köpfen gut ausgebildeter Menschen!
* für sichere und gute Renten. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss gut von der Rente leben können!

Für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen: Tarifvertragsgesetz ist 75 Jahre alt!

Am 9. April 2024 feierte das Tarifvertragsgesetz sein 75-jähriges Bestehen. Seit seiner Einführung im Jahr 1949 legt es die Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften fest. Diese Tarifverträge sind seit jeher Garanten für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, und sie spielen eine entscheidende Rolle bei der sozial-ökologischen und digitalen Transformation unserer Wirtschaftsordnung.

Am 20. April haben wir mit vielen engagierten Genoss:innen und Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Wiesloch unseren Auftakt in die heiße Phase des Europa- und Kommunalwahlkampfes begangen. Unser Spitzenkandidat René Repasi machte deutlich, um welche Errungenschaften der Europäischen Union es im anstehenden Wahlkampf zu kämpfen gilt: "Europa schützt die Demokratie, Europa steht für die offenen Grenzen und Europa ist gebaut auf den Werten von Toleranz und Rechtsstaatlichkeit - alles Dinge, die die Rechtspopulist:innen ablehnen. Sie wollen Europa abbauen und schleifen - das können und werden wir nicht zulassen!".

Am 9. Juni ist es so weit: In unseren Ortschaften, Gemeinden, Städten und Landkreisen wird gewählt. Viele engagierte Mitglieder in der SPD Baden-Württemberg haben in den vergangenen Monaten um Kandidierende geworben und spannende und abwechslungsreiche Listen aufgestellt.

Spätestens jetzt werden die letzten organisatorischen Weichen für die Wahlkampf-Phase gestellt. Aber nicht nur für die Kommunalwahl, sondern auch für die Wahl zum Europäischen Parlament.

Auf die beiden heißen Wahlkampf-Phasen wollen wir euch gemeinsam mit der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser einstimmen. Dazu laden wir euch alle herzlich am Samstag, 20. April um 9 Uhr ins Palatin in Wiesloch ein. Dabei sein wird unser Landesvorsitzender Andreas Stoch MdL, unser baden-württembergischer Spitzenkandidat für die Europawahl René Repasi und weitere aktive Kommunal- und Europapolitiker:innen.

Wir gratulieren Jan Hambach als frisch gewähltem Bürgermeister in Freiberg am Neckar! Mit knapp 80 Prozent der Stimmen haben sich die Freiberger:innen eindeutig entschieden.

Repasi: "Möchte mich in den Dienst der Europa-SPD stellen"

Die SPD-Europaabgeordneten haben soeben in Straßburg René Repasi, SPD-Europaabgeordneter aus Baden-Württemberg, zur neuen Spitze ihrer Delegation bestimmt. Der 44-Jährige wird in dieser Funktion die politische Arbeit der SPD-Abgeordneten steuern, sie in Zusammenarbeit mit den anderen Delegationen der Fraktion vertreten und ständiger Gast im Bundesvorstand sowie im Präsidium der SPD sein. Jens Geier hatte den Vorsitz der Gruppe seit Anfang 2017 inne und ihn zum heutigen Tag übergeben.

Dr. Dorothea Kliche-Behnke: "Jeder Fortschritt muss weiterhin erkämpft und verteidigt werden."

"Seit über 100 Jahren begehen wir am 8. März weltweit den Internationalen Frauentag. Die SPD steht dabei ungebrochen an der Seite derer, die für die Gleichstellung der Geschlechter und die Beseitigung von Ungerechtigkeiten streiten", so Dr. Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. "Nicht selten schien es, dass gesellschaftlicher Fortschritt und Verbesserungen in der Gleichstellung der Geschlechter keine Frage des Ob, sondern nur noch des Wann sind. Der Aufstieg der AfD und das aufgeheizte gesellschaftliches Klima machen jedoch deutlich: Jeder Fortschritt muss erkämpft und verteidigt werden."

Wir leben in herausfordernden Zeiten. Im Alltag begegnen wir schwierigen und immer hitzigeren Debatten, sei es auf dem Elternabend, im Verein oder am Stammtisch. Wir wollen wieder mehr Zeit darauf verwenden, mit den Menschen zu sprechen, zu diskutieren und #mittendrin zu sein. Der Austausch verschiedener Meinungen ist gerade auch für die SPD ein wichtiger Grundsatz. Dies immer wieder auch zu sagen, gehört zu unserem Selbstverständnis als Bewahrer:innen der Demokratie.

Der beste Ort für diesen Austausch ist das alltägliche Leben. Sich da einzubringen, mitzudiskutieren und aus einer vermeintlichen Mindermeinung heraus zu überzeugen braucht Mut, Fakten und eine Idee, wie ich mir Gehör verschaffen kann. Dazu haben wir in den kommenden Wochen eine Vielzahl an Angeboten zusammengestellt, die unsere Mitglieder via Videokonferenz bequem von zu Hause aus wahrnehmen können.

Die SPD Baden-Württemberg hat zum politischen Aschermittwoch nach Ludwigsburg geladen. Bei zünftiger Musik und deftigem Essen folgten rund 500 begeisterte Gäste den angriffslustigen Aschermittwochsreden von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert und SPD-Landeschef Andreas Stoch.

Stoch ging in seiner Rede hart mit der Landesregierung ins Gericht: "Grün-Schwarz hat dieses Land auf Verschleiß gefahren. Bei Kitas und Ganztag sind wir fast schon ein deutsches Entwicklungsland. Selbst in der Wirtschaft können wir nicht ewig vom alten Ruhm abbeißen. Der Automobilmarkt ist in gewaltigem Umbruch, die Transformation eine Riesenaufgabe. Andere Länder sorgen für eine aktive Industrie- und Strukturpolitik. Grün-Schwarz kommt nicht aus der Zuschauerrolle, auch nicht beim Fachkräftemangel."